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Tom Moak(R)

06.07.2009, 14:43
 

Nennung von Stasi-Mitarbeitern nicht geregelte Rechtslage

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Rechtslage zur Benennung von Stasi-Mitarbeitern nicht eindeutig

Laut Grundgesetz hat jeder Bürger ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung

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Foto: ddp

München/Zwickau (ddp-lsc). In jüngerer Zeit häufen sich die Fälle, in denen ehemalige hauptamtliche und Inoffizielle Mitarbeiter (IM) des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) gegen ihre Enttarnung und Identifizierung beispielsweise in Dokumentationen zur Aufarbeitung der DDR-Geschichte, Medien, Ausstellungen oder Vorträgen klagen. Was für Stasi-Opfer nur logisch erscheint - die Nennung der Täter von damals -, ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt.

Laut Grundgesetz hat jeder Bürger ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Er kann selbst darüber entscheiden, ob, wann und in welchem Umfang Angaben über persönliche Lebenssachverhalte in die Öffentlichkeit gebracht werden. Die, in der Regel ungefragte, Veröffentlichung der Namen von Stasi-Mitarbeitern greift in dieses Grundrecht ein. Die Birthler-Behörde gibt für nachgewiesene Forschungszwecke nur die Namen von MfS-Mitarbeitern und zur Vermeidung von Verwechslungen das Geburtsdatum heraus, keine Adressen.

Laut Stasi-Unterlagengesetz dürfen personenbezogene Informationen über Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes veröffentlicht werden, soweit die Tätigkeit nicht vor Vollendung des 18. Lebensjahres lag. Durch die Veröffentlichung dürfen keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen der jeweiligen Person beeinträchtigt werden. Das Stasi-Unterlagengesetz steht bezüglich der Übermittlung personenbezogener Informationen auch über dem Bundesdatenschutzgesetz.

Das "schutzwürdige Interesse" wird von Gerichten unterschiedlich ausgelegt. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung, ob das allgemeine Informationsinteresse oder das Persönlichkeitsrecht überwiegt.

So hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil von 1994 das Stasi-Unterlagengesetz sehr eng ausgelegt. Die Verbindung von personenbezogenen Daten mit einer IM-Tätigkeit sei geeignet, die Person in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Ausnahmen vom Veröffentlichungsverbot seien nur zulässig, wenn der MfS-Mitarbeiter damals oder heute eine herausgehobene Position bekleidet habe oder bekleide.

Andererseits hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2000 festgestellt, dass die namentliche Nennung eines Stasi-Mitarbeiters eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage betreffe und ein erhebliches Aufklärungsinteresse begründe. Allein der Umstand, dass eine Person als IM bezeichnet werde, führe nicht ohne Weiteres zu sozialer Ausgrenzung und Stigmatisierung.

Im Fall des in der Ausstellung "Christliches Handeln in der DDR" im März 2008 mit Klarnamen genannten "IM Schubert" hatte das Landgericht Zwickau in einer einstweiligen Verfügung zunächst die Schwärzung des Namens verlangt. Im April 2008 hob das Gericht die Verfügung aus formalen Gründen auf.

Das Verfahren zur Sache läuft noch.


Im Fall des Münchner Naturwissenschaftlers Joachim Heinrich hat das Landgericht München I im April dieses Jahres die Zulässigkeit der namentlichen Nennung eines Stasi-Mitarbeiters in Zusammenhang mit einem historischen Ereignis bestätigt. Heinrich hat auf einer Internetseite über die Stasi in Erfurt einen zur Beobachtung, Zersetzung und Zerschlagung von "Feinden" eingesetzten so genannten IMB auf einem Foto von der Versiegelung der Erfurter MfS-Zentrale im Dezember 1989 benannt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(ddp)

© Copyright ddp Nachrichtenagentur GmbH

Tom Moak(R)

06.07.2009, 15:00

@ Tom Moak
 

Unsichere Rechtslage erschwert Prozesse

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06.07.2009 | 14:09 Uhr

Zwickauer Ex-Dompfarrer Edmund Käbisch sammelt Geld für Stasi-Opfer
- Unsichere Rechtslage erschwert Prozesse zu IM-Namensnennung


Von ddp-Korrespondentin Carola Benz

Zwickau (ddp) Auch für den ehemaligen Zwickauer Dompfarrer Edmund Käbisch wurde
Geld gesammelt Vor einem Jahr war das, eine Aktion der örtlichen CDU, nachdem
ein ehemaliger Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit gegen ihn geklagt hatte.


Zwickau (ddp). Auch für den ehemaligen Zwickauer Dompfarrer Edmund Käbisch wurde Geld gesammelt. Vor einem Jahr war das, eine Aktion der örtlichen CDU, nachdem ein ehemaliger Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit gegen ihn geklagt hatte. Dessen Name war auf einer Tafel der von Käbisch mitverantworteten Ausstellung «Christliches Handeln in der DDR» genannt worden. Der Rechtsstreit ist noch nicht entschieden, da ist Käbisch längst selbst dabei, Geld für andere zu sammeln, die in der offenen Auseinandersetzung mit DDR-Geschichte in die Mühlen der Justiz geraten.

«Es sind Spenden und es ist nicht viel», sagt Käbisch. Er wolle damit Mut machen, die Geschichte nicht zu den Akten zu legen, denn zur Zukunft gehöre die Erinnerung. Für den Christen ist Solidarität eine Lebensmaxime. In den 1980er Jahren gab er vom DDR-Regime Bedrängten unter dem Dach der Kirche die Möglichkeit, sich auszusprechen oder Rat in schwierigen Situationen zu holen.

Zu den Sonntagabendgottesdiensten im Zwickauer Dom und zu den Gemeindeveranstaltungen trafen sich Ausreiseantragsteller, Umweltaktivisten, Wehrdienstverweigerer, Amnestierte und andere Menschen, die Repressalien ausgesetzt waren. In Einzelfällen konnte Käbisch auch mit Geld helfen.

«Diese Solidarität zeigt den Menschen, dass sie nicht allein stehen.»

Sein Tun wurde von der Stasi genauestens verfolgt, wie er heute weiß: «Über 80 IM haben über mich schriftlich berichtet, nur 65 IM konnte die Birthler-Behörde mit Klarnamen enttarnen. Ich war ein Feind der DDR, obwohl ich mich selber nie als solcher gesehen habe.»

Doch auch der um ein gutes Verhältnis zum Staat bemühten Kirchenleitung war Käbisch ein Dorn im Auge. Sein 1992 aufgrund des eigenen Aktenstudiums begonnenes Forschungsprojekt «Verhältnis des MfS zur Evangelischen Kirche» deckte unbequeme Wahrheiten auf, die nach Käbischs Meinung auch in der demokratischen Gesellschaft zu Disziplinierungen führen sollten. In seiner Biografie nennt er das Ergebnis: «im Rahmen von Strukturveränderungen und Einsparungen bei der sächsischen Landeskirche in den Ruhestand versetzt» - mit 55 Jahren.

Das Thema Unterwanderung von Kirchenkreisen hat Käbisch nicht mehr losgelassen und als Religionslehrer zu einem Schülerprojekt mit dem Zwickauer Clara-Wieck-Gymnasium geführt. Die Ausstellung «Christliches Handeln in der DDR» ist mittlerweile an vielen Orten zu sehen gewesen. Einen Eklat gab es nur einmal: im Frühjahr 2008 in Reichenbach. Der ehemalige IM, der gegen die Namensnennung seines Namens auf den Ausstellungstafeln klagte, machte geltend, dass er als jetziger Geschäftsmann durch die alte Geschichte wirtschaftlichen Schaden erleiden könne.

Aufgrund einer einstweiligen Verfügung musste der Name zunächst geschwärzt werden, im April 2008 hob das Gericht die Verfügung aus formalen Gründen auf. Seitdem ist der Name wie gehabt zu lesen. Doch noch schwebt über dem Ex-Dompfarrer ein juristisches Verfahren, ob er die Klarnamennennung zu unterlassen und Teile der Ausstellung nicht zu präsentieren habe. Die Gegenseite habe angekündigt, notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen.

Das könne schon erheblich aufs Konto schlagen, meint Käbischs Anwalt Sebastian Franck. Mehrere Tausend Euro Gerichts- und Anwaltskosten könnten schnell zusammenkommen. «Man muss auch wissen, ob das die Sache wert ist.»

Was Käbisch für sich selbst entschieden zu haben scheint, dazu will er auch andere Stasi-Opfer motivieren. Der Ex-Pfarrer spricht von mehreren Hundert Euro, die er schon gesammelt hat. Unterstützt werden soll damit unter anderem der Umweltforscher Joachim Heinrich. Der hat im Frühjahr vor dem Landgericht München einen Prozess gewonnen und darf demnach den Namen eines Stasi-Spitzels auf einem Foto von 1989 über die Versiegelung der Erfurter Stasizentrale öffentlich benennen. Doch möglicherweise geht der Rechtsstreit in die nächste Instanz.

Heinrich begrüßt Käbischs Initiative, hält Spenden aber nicht für die Lösung: Des gesamtgesellschaftlichen Anliegens sollten sich Stiftungen oder Vereine mit Unterstützung der Politik annehmen, fordert er. Bislang hat Käbisch noch keine Lösung gefunden, die Unterstützung für Stasi-Aufklärer und Stasi-Opfer zu institutionalisieren.

(dr-kaebisch.de; stasi-in-erfurt.de)

ddp/cga/kos

Quelle: http://www.ad-hoc-news.de


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